Als auf deutsches und auf internationales Familienrecht spezialisierte Rechtsanwälte können wir Sie in in sämtlichen Fragen bei Trennung und Scheidung, im Bereich des Kindschaftsrechts und in internationalen Kindesentziehungsfällen, sowie bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen qualifiziert beraten und vertreten. Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Familienmitglieder untereinander und gegenüber außen stehen Personen. Grundsätzlich ist hier eine faire Auseinandersetzung zwischen den Ehepartnern im Fall einer Trennung oder Scheidung gewährleistet. Eine Vermögensaufteilung, die den beiderseitigen Interessen gerecht wird, eine Unterhaltsregelung für Ehepartner und Kinder, die sich an der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit orientiert sowie eine angemessene Beteiligung an der während der Ehezeit erworbenen Altersvorsorge. Mit Hilfe des Familienrechtes wird auch den schwächeren Parteien die Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber den anderen Familienmitgliedern ermöglicht. Durch das neue Unterhaltsrecht, eingeführt im Jahr 2008 wurde, mit Vor- oder Nachteilen für die einen oder anderen, eine weiter gehende Gleichstellung der ehelichen und nichtehelichen kindererziehenden Partner herbeigeführt.